IBW - Vermittlung

Berufliche Bildung - Interkulturelle Austausch - Nachhaltiger Erfolg


Arbeit in Deutschland

Arbeit als Fachkraft

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat die Bundesregierung zum 01.03.2020 neue Rahmenbedingungen geschaffen, die es ausländischen Fachkräften erleichtern, ihren Weg nach Deutschland einzuschlagen. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz regelt sowohl aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen als auch Vorgaben in der Beschäftigungsverordnung für eine gelungene Beschäftigung ausländischer Fachkräfte. Hochschulabsolventen und beruflich qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten haben nun Zugang zu allen Berufen, in denen in Deutschland Arbeitskräfte gesucht werden, vorausgesetzt, sie haben eine für Deutschland vergleichbare Qualifikation.

Vergütung: je nach Branche bestimmte Lohn (mindestens 9,35-10 Euro die Stunde)

Damit Sie in Deutschland als Fachkraft arbeiten zu können, müssen Sie Ihre Abschluss in Deutschland bewerten lassen. Für reglementierte Berufen brauchen Sie Anerkennung oder Berufserlaubnis.

Работа в Германии

Was ist Anerkennung/Zeugnisbewertung? 

Berufliche Anerkennung bedeutet: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation grundsätzlich gleichwertig. Für eine berufliche Anerkennung müssen Sie das Anerkennungsverfahren durchlaufen lassen. Am Ende erhalten Sie einen offiziellen Bescheid. Darin steht, ob Ihre Berufsqualifikation in Deutschland anerkannt wird oder teilweise wird anerkannt.

Die Anerkennung erfolgt immer für einen bestimmten deutschen Beruf, den sogenannten Referenzberuf.

In Deutschland haben Sie das Recht auf ein Anerkennungsverfahren. Grundlagen dafür sind das Anerkennungsgesetz des Bundes und Gesetze in den Bundesländern. Einen Antrag auf Anerkennung können Sie auch aus dem Ausland stellen.


Die Voraussetzungen für ein Anerkennungsverfahren sind:

  • Sie wollen in Deutschland arbeiten.
  • Sie haben eine ausländische Abschluss
  • Sie können Ihre Berufsqualifikation mit einem Abschlusszeugnis nachweisen.



Das Anerkennungsverfahren wird von der sogenannten zuständigen Stelle durchgeführt. Die zuständige Stelle vergleicht Ihre Berufsqualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation. Sie berücksichtigt dabei auch Ihre Berufserfahrung und weitere Qualifikationen.

Welche Möglichkeiten bieten mir Zeugnisbewertung?

  • Arbeit als Fachkraft in Deutschland
  • Das ist hilfreich bei einer Bewerbung
  • Visum für Jobsuche
  • Visum für Ausbildungsplatz-suche
  • Visum für Anerkennung einer Ausländischen Berufsqualifikation (Qualifizierungsmaßnahme)
  • erleichtert Visumantrag für Sprachkurs (da Sie gezielt für die Aufnahme eine Beschäftigung anreisen)

und noch vieles mehr...

                           Wie läuft das alles ab?

Hier Bewerbungsbogen
Ganz einfach! Du stellst eine Online-Antrag und schickst uns erforderliche Unterlagen per Email zu. Für alles andere kümmern wir uns!

Hast du Lust mitzumachen?

Dann schicke uns dein Antrag zu.

Wir werde uns mit dir in Verbindung setzen.



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