Arbeit als Fachkraft
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat die Bundesregierung zum 01.03.2020 neue Rahmenbedingungen geschaffen, die es ausländischen Fachkräften erleichtern, ihren Weg nach Deutschland einzuschlagen. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz regelt sowohl aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen als auch Vorgaben in der Beschäftigungsverordnung für eine gelungene Beschäftigung ausländischer Fachkräfte. Hochschulabsolventen und beruflich qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten haben nun Zugang zu allen Berufen, in denen in Deutschland Arbeitskräfte gesucht werden, vorausgesetzt, sie haben eine für Deutschland vergleichbare Qualifikation.
Vergütung:
je nach Branche bestimmte Lohn (mindestens 9,35-10 Euro die Stunde)
Damit Sie in Deutschland als Fachkraft arbeiten zu können, müssen Sie Ihre Abschluss in Deutschland bewerten lassen. Für reglementierte Berufen brauchen Sie Anerkennung oder Berufserlaubnis.