Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat die Bundesregierung zum 01.03.2020 neue Rahmenbedingungen geschaffen, die es ausländischen Fachkräften erleichtern, ihren Weg nach Deutschland einzuschlagen. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz regelt sowohl aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen als auch Vorgaben in der Beschäftigungsverordnung
für eine gelungene Beschäftigung ausländischer Fachkräfte. Hochschulabsolventen und beruflich qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten haben nun Zugang zu allen Berufen, in denen in Deutschland Arbeitskräfte gesucht werden, vorausgesetzt, sie haben eine für Deutschland
vergleichbare Qualifikation.
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Aufwendungen und Regelungen für Weiterbildungspraktika
Folgende Aspekte sind ergänzend zu beachten:
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden (in der Landwirtschaft mit Überstunden zu rechnen!)
Mindestlohnvergütung (aktuell liegt bei 9,35 Euro)
Anfallende Überstunden werden gesondert vergütet werden
Dauer von 6 bis 12 Monaten
Voraussetzung
Du hast einen Abschluss im Agrarbereich
Freude an manueller Arbeit und Flexibilität
Respekt gegenüber einer anderen Kultur
Bereitschaft sich in die Familie einzugliedern
Sprachniveau mindestens A1
Du erfüllst die Voraussetzungen, dann kenne den Ablauf lernen!
Ablauf
Du schickst deine Bewerbung mit entsprechenden Unterlagen zu:
Alle Unterlagen muss du in PDF Format per Email an bewerbung@i-bw.eu
zusenden!
Nach der Einreichung die Unterlagen werden wir diese prüfen und in Kooperation der Bildungseinrichtung findet persönliche Gespräche und eine Sprachprüfung vor Ort statt. Wenn du die Prüfung bestehst, werden wir für dich entsprechend deine Profile einen Betrieb suchen. Wir lernen uns persönlich kennen und stellen dir die Betriebe vor. Wenn beide Parteien zufrieden sind, mit der Zustimmung der Bildungseinrichtung werden wir ganze Formalitäten erledigen. Du stellst den Visumantrag und nach dem Erfolg herzlich willkommen!