IBW - Vermittlung

Berufliche Bildung - Interkulturelle Austausch - Nachhaltiger Erfolg


Azubis

   Auszubildender aus dem Ausland

Für Sie ist bereits spürbar, dass die regionale Verfügbarkeit von geeigneten Bewerbern zunehmend sinkt, und Sie planen, international nach geeigneten Fachkräften Ausschau zu halten? Dann werden Sie in dieser kurzen Übersicht hilfreiche Informationen über die aktuellen Möglichkeiten finden, ausländische Fachkräfte auch außerhalb der EU erfolgreich für Ihr Unternehmen vermitteln zu können.

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Aufwendungen und Regelungen für Ausbildung


Im Berufsbildungsgesetz ist unter anderem festgelegt, welche Voraussetzungen der Betrieb und die für die Ausbildung zuständigen Personen im Betrieb mitbringen müssen. Außerdem sind hier die Rechte und Pflichten von Auszubildenden und Ausbildern festgeschrieben. Gleiches gilt auch für die Auszubildender aus dem Ausland.



Ablauf

Schritt 1


Erstellung Ihres spezifischen Anforderungsprofils passend für Ihren Betrieb (Anhang der

Stellenbeschreibung). Diese Formulare können Sie hier herunterladen. Sie füllen es aus und schicken Sie an uns zu oder Sie stellen einfach Online-Anfrage.



Schritt 2


Abgleich mit offenen Bewerber unseren Pool.

Nach Erhalt der Stellenbeschreibung bekommen Sie Zugang in unserem Bewerberportal, wo Sie selbst wählen können. Wir werden Ihnen gern dabei unterstützen und nach Wünsch geeigneten Bewerber vorzuschlagen.


Schritt 3


Bewerbungsgespräche und Prüfung der Passung zu Ihre offene Stelle. Wenn der Bewerber/in Ihre Interesse geweckt hat, können Sie gern per Skype-Gespräch kennenlernen. Sie wählen für Sie passende Zeitraum und wir organisieren in unseren Standorten im Ausland das Gespräch.


Schritt 4



Sie haben jemanden gefunden und wollen gerne ihn einstellen? Wir regeln alle Erfordernisse im Zusammenhang mit der Arbeitserlaubnis sowie der Versicherung. Wir organisieren die Einladung und Anreise sowie die Betreuung.


Sie sind interessiert?

Zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen.

      oder einfach anrufen!

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          FAQS

          Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. 
  • Welche Bedingungen gelten für die Aufnahme eines Azubis aus dem Ausland?

    Im Berufsbildungsgesetz ist unter anderem festgelegt, welche Voraussetzungen der Betrieb und die für die Ausbildung zuständigen Personen im Betrieb mitbringen müssen. Außerdem sind hier die Rechte und Pflichten von Auszubildenden und Ausbildern festgeschrieben. Gleiches gilt auch für die Auszubildender aus dem Ausland.

  • Müssen die Azubis aus dem Ausland auch Schule besuchen?

    Ja. Es gibt aber auch die Möglichkeit von der Schule frei zustellen, wenn die über 21 Jahre alt sind und eine Abschluss nachweisen können die auf dem Niveau Abitur in Deutschland ist. Aber die Prüfungen müssen sie bestehen können, was natürlich ohne Schulbesuch schwierig ist.

  • Können die Azubis aus dem Ausland jede Zeit Ausbildung beginnen oder gibt es feste Termine?

    In der Regel die Ausbildung fängt im August oder September an. Es ist aber gesetzlich kein Anfangsdatum vorgeschrieben.

  • Welche Kosten kommen auf uns zu?

    Für Praktikanten:

    Verpflegung und Unterkunft + Praktikumsvergütung (400 Euro netto). Für unsere Leistungen berechnen wir einen monatlichen Beitrag.

    Für Azubis:

    Verpflegung und Unterkunft + Ausbildungsvergütung (Tarifvertrag oder Mindestgehalt für jeweiligen Beruf der vorgeschrieben ist). Für unsere Leistungen berechnen wir für die erste 12 Monat erfolgreich vermittelten Azubis, einen monatlichen Beitrag.

    Weiterbildung:

    Mindestlohn ist zubeachten. Für unsere Leistungen berechnen wir für die erste 12 Monat erfolgreich vermittelten Praktikanten, einen monatlichen Beitrag.



  • Was passiert mit dem Bewerber, wenn wir menschlich einfach nicht zusammen passen?

    Sie haben für Praktikanten 1 Monate Probezeit und für Azubis max. 4 Monat. Die Kündigung muss aber einvernehmlich sein, damit wir einen neuen Platz für Bewerbern sichern können. Die kommen in einem komplett fremden Land und bitten wir Euch nicht schnell einer Entscheidung zutreffen.

Wenden Sie sich jetzt an uns!

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