IBW - Vermittlung

Berufliche Bildung - Interkulturelle Austausch - Nachhaltiger Erfolg


Praktika

Studienfachbezogenes Praktikum

Eine Praktikantenstelle bietet für einen Arbeitgeber viele Vorteile. Schließlich ist es für beide Seiten von Vorteil, voneinander lernen zu können. Ein berufsbezogenes Praktikum dient dazu, praktische berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen zu den im Studienfach erworbenen theoretischen Inhalten zu erwerben.

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Aufwendungen und Regelungen für Praktikum


Praktikantinnen und Praktikanten müssen grundsätzlich mindestens den gesetzlichen Mindestlohn beziehungsweise den tariflichen Branchenmindestlohn erhalten. Ausnahmen hiervon sind im Mindestlohngesetz geregelt. Darüber hinaus gelten für ausländische Praktikantinnen und Praktikanten die gleichen Beschäftigungsbedingungen wie für deutsche Praktikantinnen und Praktikanten.

Studienfachbezogene Praktika ausländischer Studierender dürfen von 3 bis zu 12 Monate dauern.

Folgende Aspekte sind ergänzend zu beachten:

  • Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden.
  • Arbeitskleidung wird vom Betrieb gestellt.
  • Anfallende Überstunden müssen gesondert vergütet werden.
  • Im Falle einer Verlängerung des Praktikums bezahlt der Betrieb die Gebühren für die Erteilung der neuen Aufenthaltserlaubnis.



Ablauf

Schritt 1


Erstellung Ihres spezifischen Anforderungsprofils passend für Ihren Betrieb (Anhang der

Stellenbeschreibung). Diese Formulare können Sie hier herunterladen. Sie füllen es aus und schicken Sie an uns per E-Mail oder Fax zu.



Schritt 2


Abgleich mit offenen Bewerber unseren Pool.

Nach Erhalt der Stellenbeschreibung bekommen Sie Zugang in unserem Bewerberportal, wo Sie selbst wählen können. Wir werden Ihnen gern dabei unterstützen und nach Wünsch geeigneten Bewerber vorzuschlagen.


Schritt 3


Bewerbungsgespräche und Prüfung der Passung zu Ihre offene Stelle. Wenn der Bewerber/in Ihre Interesse geweckt hat, können Sie gern per Skype-Gespräch kennenlernen. Sie wählen für Sie passende Zeitraum und wir organisieren in unseren Standorten im Ausland das Gespräch.


Schritt 4



Sie haben jemanden gefunden und wollen gerne ihn einstellen? Wir regeln alle Erfordernisse im Zusammenhang mit der Arbeitserlaubnis (Vorabzustimmung) sowie der Versicherung. Wir organisieren die Einladung und Anreise sowie die Betreuung.


Sie sind interessiert?

Zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen.

      oder einfach anrufen!

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          FAQS

          Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. 
  • Welche Voraussetzungen müssen wir als Betrieb erfüllen, wenn wir ein Praktikant/in aufnehmen wollen?

    Die Praktikanten absolvieren studienfachbezogenes Praktikum und die sind in meisten Fällen von der Bildungseinrichtung vorgeschrieben. Sie müssen auch in der Lage sein, erforderliche Kenntnisse zu ermitteln. Ein Ausbilderschein oder anerkannte Betrieb ist nicht notwendig.

  • Wie lange dauert im Normalfall der Bearbeitung bis zur Anreise?

    Es ist immer gut, wenn wie frühzeitig planen aber mindestens 2-6 Monat müssen Sie damit rechnen. Die Bewerber müssen auch Termin in der Deutschen Botschaft nehmen und Visum beantragen. Erst dann dörfen die anreisen.

  • Welche Bedingungen gelten für die Aufnahme eines Azubis aus dem Ausland?

    Im Berufsbildungsgesetz ist unter anderem festgelegt, welche Voraussetzungen der Betrieb und die für die Ausbildung zuständigen Personen im Betrieb mitbringen müssen. Außerdem sind hier die Rechte und Pflichten von Auszubildenden und Ausbildern festgeschrieben. Gleiches gilt auch für die Auszubildender aus dem Ausland.

  • Müssen die Azubis aus dem Ausland auch Schule besuchen?

    Ja. Es gibt aber auch die Möglichkeit von der Schule frei zustellen, wenn die über 21 Jahre alt sind und anerkannte Abitur-Abschluss besitzen. Aber die Prüfungen müssen sie bestehen können, was natürlich ohne Schulbesuch schwierig ist.

  • Können die Azubis aus dem Ausland jede Zeit Ausbildung beginnen oder gibt es feste Termine?

    In der Regel die Ausbildung fängt im August oder September an. Es ist aber gesetzlich kein Anfangsdatum vorgeschrieben.

  • Was passiert mit dem Bewerber, wenn wir menschlich einfach nicht zusammen passen?

    Sie haben für Praktikanten 1 Monate Probezeit und für Azubis max. 4 Monat. Die Kündigung muss aber einvernehmlich sein, damit wir einen neuen Platz für Bewerbern sichern können. Die kommen in einem komplett fremden Land und bitten wir Euch nicht schnell eine Entscheidung zutreffen.

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