Praktikantinnen und Praktikanten müssen grundsätzlich mindestens den gesetzlichen Mindestlohn beziehungsweise den tariflichen Branchenmindestlohn erhalten. Ausnahmen hiervon sind im Mindestlohngesetz geregelt. Darüber hinaus gelten für ausländische Praktikantinnen und Praktikanten die gleichen Beschäftigungsbedingungen wie für deutsche Praktikantinnen und Praktikanten.
Studienfachbezogene Praktika ausländischer Studierender dürfen von 3 bis zu 12 Monate dauern.
Folgende Aspekte sind ergänzend zu beachten:
Erstellung Ihres spezifischen Anforderungsprofils passend für Ihren Betrieb (Anhang der
Stellenbeschreibung). Diese Formulare können Sie hier herunterladen. Sie füllen es aus und schicken Sie an uns per E-Mail oder Fax zu.
Abgleich mit offenen Bewerber unseren Pool.
Nach Erhalt der Stellenbeschreibung bekommen Sie Zugang in unserem Bewerberportal, wo Sie selbst wählen können. Wir werden Ihnen gern dabei unterstützen und nach Wünsch geeigneten Bewerber vorzuschlagen.
Sie haben jemanden gefunden und wollen gerne ihn einstellen? Wir regeln alle Erfordernisse im Zusammenhang mit der Arbeitserlaubnis (Vorabzustimmung) sowie der Versicherung. Wir organisieren die Einladung und Anreise sowie die Betreuung.
Die Praktikanten absolvieren studienfachbezogenes Praktikum und die sind in meisten Fällen von der Bildungseinrichtung vorgeschrieben. Sie müssen auch in der Lage sein, erforderliche Kenntnisse zu ermitteln. Ein Ausbilderschein oder anerkannte Betrieb ist nicht notwendig.
Es ist immer gut, wenn wie frühzeitig planen aber mindestens 2-6 Monat müssen Sie damit rechnen. Die Bewerber müssen auch Termin in der Deutschen Botschaft nehmen und Visum beantragen. Erst dann dörfen die anreisen.
Im Berufsbildungsgesetz ist unter anderem festgelegt, welche Voraussetzungen der Betrieb und die für die Ausbildung zuständigen Personen im Betrieb mitbringen müssen. Außerdem sind hier die Rechte und Pflichten von Auszubildenden und Ausbildern festgeschrieben. Gleiches gilt auch für die Auszubildender aus dem Ausland.
Ja. Es gibt aber auch die Möglichkeit von der Schule frei zustellen, wenn die über 21 Jahre alt sind und anerkannte Abitur-Abschluss besitzen. Aber die Prüfungen müssen sie bestehen können, was natürlich ohne Schulbesuch schwierig ist.
In der Regel die Ausbildung fängt im August oder September an. Es ist aber gesetzlich kein Anfangsdatum vorgeschrieben.
Sie haben für Praktikanten 1 Monate Probezeit und für Azubis max. 4 Monat. Die Kündigung muss aber einvernehmlich sein, damit wir einen neuen Platz für Bewerbern sichern können. Die kommen in einem komplett fremden Land und bitten wir Euch nicht schnell eine Entscheidung zutreffen.